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Schutzrichtlinie

Das Center for Policy, Promotion and Prevention (CPPP) hält sich an die Sorgfaltspflicht, das Wohlergehen gefährdeter Kinder und Erwachsener zu schützen und zu fördern, und verpflichtet sich, Praktiken zu schützen, die gesetzliche Verantwortlichkeiten und staatliche Leitlinien widerspiegeln und den Best-Practice-Anforderungen entsprechen.
 
  • Wir erkennen an, dass das Wohl gefährdeter Kinder/Erwachsener bei all unserer Arbeit und allen Entscheidungen, die wir treffen, von größter Bedeutung ist
  • Alle gefährdeten Kinder/Erwachsenen haben unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlechtsumwandlung, Rasse, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung das gleiche Recht auf Schutz vor allen Arten von Schaden oder Missbrauch
  • Einige gefährdete Kinder/Erwachsene sind aufgrund der Auswirkungen früherer Erfahrungen, ihres Abhängigkeitsgrades, ihres Kommunikationsbedarfs oder anderer Probleme zusätzlich gefährdet
  • Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit gefährdeten Kindern und Erwachsenen, ihren Eltern, Betreuern und anderen Stellen ist für die Förderung des Wohlergehens der Menschen von wesentlicher Bedeutung.
 
Zweck:
CPPP wird:
  • Schützen Sie gefährdete Kinder/Erwachsene, die CPPPs-Dienste erhalten, vor Schaden. Dies schließt die gefährdeten Kinder/Erwachsenen von Erwachsenen ein, die unsere Dienste nutzen
  • Stellen Sie Mitarbeitern und Freiwilligen sowie gefährdeten Kindern und Erwachsenen und ihren Familien die übergeordneten Prinzipien zur Verfügung, die unseren Ansatz zum Schutz leiten.
 
Diese Richtlinie gilt für alle, die im Auftrag von CPPP arbeiten, einschließlich leitender Manager und des Kuratoriums, bezahlter Mitarbeiter, Freiwilliger, Sitzungsmitarbeiter, Agenturmitarbeiter und Studenten. Die Nichteinhaltung der Richtlinie und der damit verbundenen Verfahren wird unverzüglich behoben und kann letztendlich zur Entlassung/zum Ausschluss aus der Organisation führen.
 
Definitionen:
Der Children Act 1989 definiert ein Kind wie folgt: alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch wenn sie selbstständig leben, Angehörige der Streitkräfte sind oder sich im Krankenhaus befinden.
 
Erwachsener in Gefahr:
  • Ein Erwachsener, der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf hat (unabhängig davon, ob die Behörde einen dieser Bedürfnisse erfüllt oder nicht),
  • Missbrauch oder Vernachlässigung erfährt oder gefährdet ist, und
  • aufgrund dieser Bedürfnisse nicht in der Lage ist, sich gegen Missbrauch oder Vernachlässigung oder die damit verbundenen Risiken zu schützen.
 
Kindes- und Erwachsenenmissbrauch:
Kinder und Erwachsene können anfällig für Vernachlässigung und Missbrauch oder Ausbeutung innerhalb ihrer Familie und von Personen sein, denen sie in ihrem täglichen Leben begegnen. Es gibt 4 Hauptkategorien von Missbrauch: sexueller, körperlicher, emotionaler Missbrauch und Vernachlässigung. Es ist wichtig, sich der spezifischeren Arten von Missbrauch bewusst zu sein, die in diese Kategorien fallen. Sie sind:
  • Mobbing und Cybermobbing
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Kriminelle Ausbeutung von Kindern
  • Kinderhandel
  • Häusliche Gewalt
  • Weibliche Genitalverstümmelung
  • Körperpflege
  • Historischer Missbrauch
  • Online-Missbrauch
Schutz von gefährdeten Kindern/Erwachsenen:
Der Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen ist in Working Together to Safeguard Children 2018 wie folgt definiert: 
  • Schutz von Kindern/Erwachsenen, die vor Misshandlung gefährdet sind. 
  • Verhinderung einer Beeinträchtigung der Gesundheit oder Entwicklung von gefährdeten Kindern/Erwachsenen.
  • sicherzustellen, dass gefährdete Kinder/Erwachsene unter Umständen aufwachsen, die mit der Bereitstellung einer sicheren und wirksamen Betreuung vereinbar sind.
  • Ergreifen von Maßnahmen, um allen gefährdeten Kindern/Erwachsenen die besten Ergebnisse zu ermöglichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Diese Richtlinie wurde auf der Grundlage von Gesetzen, Richtlinien und Leitlinien erstellt, die darauf abzielen, gefährdete Kinder/Erwachsene in England zu schützen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechtsvorschriften ist unter nspcc.org.uk/learning verfügbar.

 
Die Präventionspflicht:
Einige Organisationen in England, Schottland und Wales sind als spezifische Behörde gemäß Abschnitt 26 des Counterterrorism and Security Act 2015 verpflichtet, gefährdete Kinder/gefährdete Erwachsene und Jugendliche zu identifizieren und zu verhindern, dass sie in den Terrorismus hineingezogen werden. Dies wird als Präventionspflicht bezeichnet. Zu diesen Organisationen gehören:
  • Schulen 
  • Registrierte Kindertagesstätten
  • Lokale Behörden
  • Polizei
  • Gefängnisse und Bewährungshilfe
  • NHS Trusts und Stiftungen.
  • Andere Organisationen können ebenfalls Prevent-Aufgaben haben, wenn sie delegierte Funktionen von Kommunalbehörden wahrnehmen
.
Gefährdete Kinder/Erwachsene können unterschiedlichen Ansichten ausgesetzt sein und Informationen aus verschiedenen Quellen erhalten. Einige dieser Ansichten können als radikal oder extrem angesehen werden.
 
Radikalisierung ist der Prozess, durch den eine Person extremistische Ideologien unterstützt oder sich an ihnen beteiligt. Es kann dazu führen, dass eine Person in den Terrorismus hineingezogen wird und ist an sich eine Form von Schaden.
Extremismus ist eine lautstarke oder aktive Opposition zu den grundlegenden britischen Werten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, individueller Freiheit und gegenseitigem Respekt und Toleranz gegenüber unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Weltanschauungen.
 
Schulung und Sensibilisierung: 
Das CPPP stellt sicher, dass seinen Treuhändern, Mitarbeitern, Freiwilligen und allen relevanten Personen, die mit der Organisation verbunden sind und die dies benötigen (z. B. Auftragnehmer), ein angemessenes Sicherheitsschulungsniveau zur Verfügung steht.
 
Für alle Mitarbeiter, die mit gefährdeten Kindern/Erwachsenen arbeiten oder ehrenamtlich tätig sind, erfordert dies mindestens eine Sensibilisierungsschulung, die es ihnen ermöglicht: 
  • Verstehen, was Kinderschutz ist und welche Rolle er beim Schutz von gefährdeten Kindern/Erwachsenen spielt.
  • Erkennen Sie ein gefährdetes Kind/Erwachsenen, das möglicherweise Schutz benötigt, und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen.
  • Verstehen, wie man einen Sicherheitsalarm meldet.
  • Verständnis für Würde und Respekt bei der Arbeit mit gefährdeten Kindern/Erwachsenen.
  • Kenntnis der Richtlinie zum Schutz von gefährdeten Kindern/Erwachsenen haben.

 
Ebenso können Mitarbeiter und Freiwillige auf Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Wohlbefindens eines Erwachsenen stoßen, der von Missbrauch bedroht ist.
 
Vertraulichkeit und Informationsaustausch:
C-PPP erwartet von allen Mitarbeitern, Freiwilligen und Treuhändern, die Vertraulichkeit zu wahren.  Informationen werden nur in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) und dem Datenschutz weitergegeben.
 
Informationen sollten jedoch an die lokale Behörde weitergegeben werden, wenn ein Kind als gefährdet angesehen wird, oder die Polizei kontaktieren, wenn es in unmittelbarer Gefahr ist oder eine Straftat begangen wurde.
 
Aufzeichnung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen:
Über alle Bedenken in Bezug auf ein Kind oder einen Erwachsenen mit Schutzbedarf muss ein schriftliches Protokoll geführt werden. Dies muss Angaben zu der betroffenen Person, der Art des Anliegens und den ergriffenen Maßnahmen, getroffenen Entscheidungen und den Gründen dafür enthalten.
 
Alle Aufzeichnungen müssen unterschrieben und datiert sein. Alle Aufzeichnungen müssen gemäß den Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicher und vertraulich aufbewahrt werden.
 
Sichere Rekrutierung & Auswahl:
 
CPPP verpflichtet sich zu sicheren Beschäftigungs- und Einstellungsverfahren, die das Risiko einer Schädigung von gefährdeten Kindern/Erwachsenen durch Personen verringern, die nicht geeignet sind, mit ihnen zu arbeiten oder Kontakt mit ihnen zu haben. 
 
CPPP verfügt über Richtlinien und Verfahren, die die Einstellung aller Treuhänder, Mitarbeiter und Freiwilligen abdecken. 
 
Sozialen Medien:
 
Alle Mitarbeiter und Freiwilligen sollten die CPPP-Richtlinien und -Verfahren für soziale Medien sowie den Verhaltenskodex für gefährdete Kinder/Erwachsene kennen, die wir unterstützen.
 
  Nutzung von Mobiltelefonen und anderen digitalen Technologien:
 
Alle Mitarbeiter, Treuhänder und Freiwilligen sollten sich der CPPP-Richtlinien und -Verfahren in Bezug auf die Verwendung von Mobiltelefonen und jeglicher digitaler Technologie bewusst sein und verstehen, dass es rechtswidrig ist, gefährdete Kinder/Erwachsene ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder mit elterlicher Verantwortung zu fotografieren .
 
Whistleblowing:
 
Es ist wichtig, dass die Menschen innerhalb des CPPP das Selbstvertrauen haben, sich zu Wort zu melden oder zu handeln, wenn sie mit irgendetwas unzufrieden sind. Whistleblowing tritt auf, wenn eine Person Bedenken hinsichtlich gefährlicher oder illegaler Aktivitäten oder Fehlverhaltens innerhalb ihrer Organisation äußert. Dazu gehören Bedenken hinsichtlich eines anderen Mitarbeiters oder Freiwilligen. Es gibt auch eine Anforderung von CPPP, Hinweisgeber zu schützen. 

 
Wichtige Kontakte:
Senior Lead for Safeguarding
Name: Shaun Pape
E-Mail-Adresse: shaun.pape@c-ppp.org
Telefonnummer: 07717855719
Stellvertretender Senior Lead für Safeguarding
Name: Fatema Chowdhury
E-Mail-Adresse: fatema.chowdhury@c-ppp.org
Telefonnummer : 07880335211
Treuhänder für die Sicherung
Name: Paul Motley
E-Mail-Adresse: paul.motley@c-ppp.org
Telefonnummer: 07957512223
Polizei
Notfall – 999
Kein Notfall – 101
NSPCC-Helpline
0808 800 5000
 
Ausgabe Nr.: v1.0
Ausgabedatum: September 2021
Überprüfungsdatum: September 2022
Seitenzahl: 5
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